AGB

I. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Plastic-Haus AG (nachstehend „P-H AG“ genannt) als Betreiberin der Webseite «www.plastic-haus.ch» und deren Unterseiten (inkl. Webshop).

Für sämtliche von der P-H AG auszuführenden Dienstleistungen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der P-H AG verbindlich– sie bilden einen integralen Vertragsbestandteil.

Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags anerkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der P-H AG. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur rechtsgültig, sofern diese seitens der P-H AG schriftlich bestätigt worden sind.

 

II. Offerten

Die P-H AG ist mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung 30 Tage lang an ihre schriftliche Offerte gebunden.

 

III. Mindestbestellmenge

Für Fakturen unter einem Warenwert von CHF 100.- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 9.- verrechnet. Dies gilt nicht für Nachlieferungen von Rückständen.

 

IV. Preise

Sämtliche auf der Webseite publizierten Verkaufspreise verstehen sich brutto, exkl. 7,7% MWST. Sämtliche Laden-Verkaufspreise verstehen sich netto, inkl. 7,7 %. Die Preise gelten ab Werk resp. ab Arlesheim, Fabrikmattenweg 15 (Incoterms 2010: EXW) in der Währung CHF und verstehen sich ohne Verpackung, Transport, Transportversicherung sowie weiteren Abgaben. Für größere Bezugsmengen sind Staffelpreise vorhanden oder können individuell vereinbart werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Besteht der Kunde auf Zusatzdienstleistungen wie z.B. Rechnungsstellung per Webplattform, PDF-Rechnung per E-Mailversand, Liefervorschriften etc. so können die aufwandsspezifischen Zusatzkosten direkt verrechnet oder zu den publizierten Preisen hinzugeschlagen werden. In einem solchen Fall ist es möglich, dass die dem Kunden verrechneten Preise von den publizierten Preisen abweichen.

Bei Anschlussaufträgen ist die P-H AG nicht an die Preise früherer Auftragsbestätigungen gebunden.

 

V. Produkteignung & Konformitäten

Der Kunde hat vor der Bestellung die grundsätzliche Eignung der Bestellung (inkl. Materialbeschaffenheit) für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen, insbesondere die Wechselwirkungen beim Lebensmittelkontakt. Hat die zu liefernde Ware bestimmte Konformitäten zu erfüllen, so sind diese mit der Bestellung explizit anzugeben. Sofern, mit der Bestellung geforderte Produkt-Konformitäten geliefert werden können, wird dies von der P-H AG schriftlich rückbestätigt. Ohne eine solche explizite Rückbestätigung seitens der P-H AG, ist die Produktkonformität nicht bestätigt. D.h. die P-H AG übernimmt keinerlei Haftung. Je nach Konformitätserfordernis, muss von abweichenden Preisen sowie Mindestbestellmengen ausgegangen werden.

 

VI. Abholung und Lieferung

Die bestellte Ware kann abgeholt oder gegen Verrechnung geliefert werden.

Abholung:   Die bestellte Ware kann im Detail- und Industrieladen der P-H AG (Fabrikmattenweg 15, 4144 Arlesheim) abgeholt werden.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:      

Montag – Freitag von 7.45 Uhr-12.15 Uhr / 13.15 Uhr- 17.15Uhr.

 

Lieferung:   Warenauslieferungen erfolgen je nach Grösse und Gewicht per firmeneigenem Camion, Post, Paketdienst oder Spediteur.

 

Nutzen und Gefahr der Ware geht beim Platzkauf mit Ausscheidung der Ware resp. beim Distanzkauf mit Abgabe zur Versendung der Ware bzw. Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

VII. Versandspesen

Die Transportkosten sind vom Kunden zu tragen. Für Express-Sendungen wird zusätzlich zu den Transportkosten pro Paket CHF 20.- verrechnet.

Es wird je nach Volumen, Gewicht, Lieferadresse und Dringlichkeit der Sendung, die günstigste Versandart (Post, DHL, Camion, Spediteur) ausgewählt. Das Sendevolumen und damit die anfallenden Versandspesen können erst mit der Kommissionierung der Bestellung abgeschätzt werden. So können beispielsweise gewisse Produkte in andere unterverpackt werden, was Sendevolumen einspart. Aus diesem Grund werden im Bestellprozess automatisch keine Versandspesen ausgewiesen. Diese können jedoch mittels zur Verfügung gestellter Tabelle grob abgeschätzt und überprüft werden.

Kundenspezifische Lieferanforderungen wie z.B. Anmeldung per Webterminal, vorgegebene enge Zeitfenster bzgl. Anlieferung etc. können Zusatzkosten zur Folge haben.

 

VIII. Liefertermine

Die im Katalog sowie im Webshop gezeigten Artikel sind vorwiegend Lagerartikel und werden in der Regel innert 1 – 3 Werktagen ausgeliefert (Zwischenverkauf vorbehalten). Im Webshop finden sich zusätzlich dazu Artikel, für welche mit längeren Lieferfristen gerechnet werden muss. Die jeweiligen Lieferfristen werden im Webshop ausgewiesen (Lieferengpässe vorbehalten).

Ein bestimmter Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn er auf Verlangen des Bestellers ausdrücklich als fixer Termin bestätigt worden ist. Bei Überschreitung einer vereinbarten fixen Lieferfrist tritt Verzug erst durch besondere schriftliche Mahnung des Bestellers ein; unvorhergesehene Ereignisse (in Folgeabschnitt beschrieben) vorbehalten. Im Falle eines Verzuges ist der Besteller nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Für den Fall von unvorhersehbaren Ereignissen wie namentlich solche höherer Gewalt sowie Verzögerungen in der Warenbeschaffung ist die P-H AG zur Verlängerung der Lieferzeit um die Dauer der Auswirkung solcher Ereignisse berechtigt; es ist dabei unerheblich, ob diese Ereignisse innerhalb oder ausserhalb unseres Betriebes eingetreten sind. Der Besteller kann deshalb keine Verzugs- oder sonstigen Schadenersatzforderungen stellen. Bei einer Verlängerung der Lieferfrist von mehr als 6 Monaten können sowohl die P-H AG wie der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

Abrufaufträge/Rahmenkontrakte werden speziell vereinbart. Es ist der P-H AG freigestellt die ganze Serie auf einmal bereitzustellen oder nur Teile davon. Die Lieferzeiten richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen Geschäftsbedingungen (ergänzend). Änderungswünsche zwischen den Teillieferungen oder die Anpassung von Lieferzyklen können Kostenfolgen nach sich ziehen.

Werden Teillieferungen für Abrufaufträge/Rahmenkontrakte nicht innert der vereinbarten Frist abgerufen, so steht der P-H AG das Recht zu, die noch nicht bezogene Menge in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 14 Tagen zu fordern. Wird die ursprünglich bestellte Menge nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen, so hat die P-H AG Anspruch, die mengenbedingt gewährten Vergünstigungen anteilsmässig zurückzufordern. Nach Ablauf der Abnahmefrist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers beim Lieferanten während maximal 6 Monaten. Nach dieser Zeit behält sich die P-H AG vor, die Ware auf Kosten des Bestellers zu entsorgen.

Ist nicht ausdrücklich schriftlich "Komplettlieferung" vereinbart, behält sich die P-H AG Teillieferungen vor. In diesem Fall werden die Transport- und Verpackungskosten pro Teillieferung verrechnet.

 

IX. Verkaufskatalog der P-H AG & Webshop

Für den Verkauf massgebend ist der jeweils aktuellste Katalog der P-H AG sowie unser Webshop. Modell- und Farbänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

X. Gewährleistung / Haftung

Die P-H AG haftet für die sorgfältige Ausführung der Bestellung.

Angaben, Daten, Bezeichnungen, Abbildungen im Katalog, auf der Homepage, im Webshop sowie in schriftlichen Mitteilungen der P-H AG basieren auf den Angaben und Unterlagen der Lieferanten der P-H AG. Sie sind als allgemeine Leistungsbeschreibungen und Empfehlungen zu verstehen und sind nicht als Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften von Seiten der P-H AG auszulegen. Es wird jegliche Haftung wegbedungen.

Die P-H AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die chemische und mechanische Eignung ihrer Produkte je nach konkretem Einsatzbereich variieren können. Die P-H AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf mangelnde chemische oder mechanische Beständigkeit ihrer Produkte zurückzuführen sind.

Die P-H AG übernimmt keine Schäden, die durch Dritte (Internetprovider etc.) verursacht werden. Da für die Sicherheit des Datenverkehrs keine absolute Gewähr geleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen.

Wünscht der Besteller Beratung oder Vorschläge bei der Wahl von geeigneten Materialien-, Werkstoffen oder Produkten, so erbringt der Lieferant die entsprechenden Dienstleistungen nach bestem Wissen vor dem Hintergrund des jeweiligen Stands der Technik. Die P-H AG schliesst jedoch jede Haftung für diese Beratungsdienstleistung aus, vorbehältlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung betreffend Qualität, Materialeigenschaften und / oder Eignung für den angegebenen Zweck. Es ist Angelegenheit des Bestellers, der P-H AG die Verwendung der betreffenden Produkte und Materialien offen zu legen und sich über die Verwendungsmöglichkeiten und Eignung des vorgeschlagenen Materials Gewähr zu verschaffen. Bei Verwendung von Produkten für einen nach den Materialeigenschaften nicht geeigneten Zweck übernimmt alleine der Besteller die Haftung. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen die P-H AG sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Produkte, die für medizinische Zwecke oder für die Verwendung mit Lebensmitteln vorgesehen sind.

Die chemische und mechanische Beständigkeit des eingesetzten Materials ergibt sich aus den Beständigkeitslisten und Unterlagen der Zulieferer der P-H AG. Diese Angaben haben lediglich informativen Charakter. Die Materialeigenschaften können sich unter den konkreten Einsatzbedingungen ändern. Für allenfalls aus mangelhafter chemischer oder mechanischer Beständigkeit des eingesetzten Materials resultierende Folgeschäden wird jede Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

Bei kundenspezifisch hergestellten Produkten trägt für die konstruktiv richtige Gestaltung der Erzeugnisse sowie für ihre praktische Eignung inkl. Materialien der Besteller allein die Verantwortung; auch wenn er bei der Entwicklung von der P-H AG beraten wurde.

Nacharbeiten, die an den gelieferten Teilen ohne Zustimmung der P-H AG durchgeführt werden, sowie unsachgemässe Behandlung oder Lagerung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche gegen die P-H AG zur Folge.

Ersetzte oder rückvergütete Waren werden Eigentum der P-H AG und sind ihr auf Verlangen zurück zu senden.

Die P-H AG haftet grundsätzlich nicht für Transportschäden. Transportschäden sind sofort dem Transportführer anzuzeigen.

Der Kunde erklärt sich dazu bereit, die P-H AG in einem allfälligen Rechtsstreit von Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Kosten freizustellen und auf Verlangen der P-H AG einem Rechtsstreit hin beizutreten.

 

XI. Reklamationen

Reklamationen über nicht, beschädigte oder falsch gelieferte Waren sind innert 3 Tagen nach Warenempfang schriftlich zu melden.

 

XII. Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Genehmigung. Für falsch oder zu viel bestellte Ware besteht keine Rücknahmepflicht. Umtriebe und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

 

XIII. Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen (z.B. Tragtaschen mit Aufdruck) sind Über- resp. Unterlieferungen von +/- 10% möglich. Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

 

XIV. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel per Post innert 10 Tagen nach Lieferung. Sonderwünsche bzgl. Rechnungsstellung (z.B. als PDF per E-Mail oder per Web-Plattform) können aufwandsbedingte Zusatzkosten zur Folge haben, welche unter Umständen direkt oder in die beim Kunden zu hinterlegenden Preise einkalkuliert werden können. 

 

XV. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar.

 

XVI. Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch die P-H AG jederzeit geändert werden. Die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kenntnisnahme durch den Kunden respektive ab Publikation auf www.plastic-haus.ch. Mit der Weiternutzung der Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen der P-H AG.

 

XVII. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht tangiert. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

 

XVIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsverhältnisse, welche sich daraus ergeben, unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das Domizil der P-H AG.

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Arlesheim, 20.07.2019

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